Die Gemeindeversammlung, welcher alle in Berg am Irchel wohnhaften Stimmberechtigten angehören, ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gemeinde. Jedes Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen im Landihaus statt. 

Jede stimmberechtigte Person kann sich in der Gemeindeversammlung zu einem Geschäft äussern oder einen Antrag stellen und somit auf das Geschäft oder das Verfahren Einfluss nehmen.

Abstimmungsverfahren

Auch wenn nur wenige Stimmberechtigte anwesend sind, kann die Gemeindeversammlung gültige Beschlüsse fassen. Es gibt keine Vorschrift, wonach eine Mindestzahl von Stimmberechtigten anwesend sein muss.

In der Gemeindeversammlung wird grundsätzlich offen durch Handerheben abgestimmt. Ein Geschäft ist angenommen, wenn es mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Stimmenthaltungen haben insofern keine Auswirkungen.

Die Leiterin bzw. der Leiter der Gemeindeversammlung stimmt bei einer offenen Abstimmung nicht mit. Sie bzw. er fällt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.